Sowohl die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 als auch die Muster-Versammlungsstättenverordnung sehen vor, dass Veranstaltungen von einem verantwortlichen Veranstaltungsleiter begleitet werden müssen.
Dabei handelt es sich in vielen Fällen auch um Veranstaltungen, die in Bürgerhäusern, Schulaulen und Mehrzweckhallen stattfindenden – ohne technische Aufbauten oder eine aufwendige Bühnendekoration und mit einfach strukturiertem Ablauf. Die Qualifizierung dieses Veranstaltungsleiters richtet sich dabei nach dem Gefährdungspotenzial der Veranstaltung.
Die Grundlagenqualifizierung zur sogenannten Aufsicht führenden Person in Versammlungsstätten (auch Sachkundige Aufsichtsperson) richtet sich deshab speziell an die Erfordernisse der Veranstaltungen mit geringem Gefährdungspotential.
Der Kurs vermittelt die rechtlichen Grundlagen (Muster-Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) und beschäftigt sich mit Herausforderungen in der praktischen Arbeit als Aufsicht führende Person.
Zielgruppe sind insbesondere Vertreter der Betreiber von Versammlungsstätten und öffentlichen Gebäuden, in denen Veranstaltungen mit geringem Gefährdungspotential stattfinden:
• Hausmeister/-innen von Schulen, Bürgerhäusern, öffentlichen Gebäuden
• Lehrer/-innen von Schulen
• Vereine etc, die selbst kleinere Veranstaltungen planen und / oder durchführen
Für komplexere Veranstaltungsstätten bzw. Veranstaltungen empfehlen wir den Kurs „Veranstaltungsleitung“.
Download: SBauVO