Fachbegriffe
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Ausstattungen
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Bestandteile von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu gehören insbesondere Wand‑, Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände, Treppen und sonstige Bühnenbildteile.
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Ausschmückungen
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Vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. Zu den Ausschmückungen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.
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Auftretenswahrscheinlichkeit
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Parameter des Risikos, der Auskunft über die Wahrscheinlichkeit gibt, mit der eine identifizierte Gefährdung bzw. ihre Ursache in der Praxis tatsächlich auftreten könnte. Die Kategorien ihrer Bewertung sind z.B.: häufig, wahrscheinlich, gelegentlich, entfernt vorstellbar, unwahrscheinlich, unvorstellbar. Diese Bewertung beinhaltet implizit die Abschätzung der Aufenthaltsdauer (selten bis öfter/ häufig bis dauernd), der Möglichkeit zur Gefahrenabwendung (möglich/ nicht möglich), der Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering (gering/ relativ hoch) und der Entdeckungswahrscheinlichkeit.
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Absperrung
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Verbund aus Absperrgittern, Flatterband, Gurt-absperrpfosten (Tensatoren), Kordeln, Sperrblenden, etc. in beliebigen Kombinationen zur Abgrenzung unterschiedlich genutzter Bereiche.
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Abbrennplatz
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Sicherheitsbereich, in dem pyrotechnisches Material aufgestellt und zu einem Feuerwerk abgebrannt werden darf. Der Abbrennplatz ist durch weiträumige Absperrungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Sicherheitsabstände zum Publikum und zu brandgefährdeten Gebäuden/Anlagen sind im Sprengstoffgesetz geregelt.
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Brandschutz
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Gliedert sich in abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von -> Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen. Vorbeugender Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der -> Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.
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Besucher
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Entspricht im Wesentlichen dem Begriff Zuschauer:in oder Zuhörer:in und meint damit die an der Veranstaltung nur passiv beteiligten Personen. Personen, die über eine Eintrittskarte mit oder ohne Bezahlung Zutritt zur Veranstaltung haben, sind immer Besucher.
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Bergung
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Umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.
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Crowd Management
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Crowd Management ist ein präventiver Ansatz, der sich mit Abhängigkeiten beschäftigt und wird definiert als die systematische Planung für und die Lenkung einer geordneten Bewegung bzw. Ansammlung von Menschen. Besucher:innen und ihr Sicherheits- (Wohl)befinden werden in den Mittelpunkt der Planung setzt.
Fruin beschreibt die Faktoren, die Einfluss auf das Entstehen von Unglücken (und davon abgeleitet auf die Sicherheit von Besucher:innen bei Veranstaltungen) im FIST-Modell[1]:
- Force – (das Verhindern von) Druck / Gedränge
- Information – (das Zurverfügungstellen von) Information und Kommunikation
- Space – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur
- Time – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung
Keith Still entwickelte die DIM-ICE Meta Matrix[2], die detailliert die einzelnen Phasen einer Veranstaltung und die damit verbundenen unterschiedlichen Bedürfnisse der Besucher:innen betrachtet.
Still definiert drei zentrale Faktoren, die die Grundlage für die Planung darstellen:
- D – Design (Flächenplanung, Infrastrukturen…)
- I – Information & Kommunikation
- M – Management (Personaleinsatz, Ressourcen, …)
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung
- Anreise- / Einlassphase (ingress),
- Anwesenheitsphase (circulation)
- Auslass- / Abreisephase (egress)
individuell geplant werden.
Im Rahmen der Last Mile stellen sich zusätzliche Anforderungen an die Phasen Anreise und Abreise.
Die Verknüpfung der Gegebenheiten, der Bedürfnisse der Teilnehmenden und ihre zeitlichen Abhängigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung sind also genauso unerlässlich wie Baurecht oder vorbeugender Brandschutz.
[1] Fruin, John J (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London [2] Still, K (2014): Introduction to Crowd Science. London. Tylor & Francis Group. S. 118ff. -
Crowd Control
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“Crowd control is the restriction or limitation of group behaviour. (…) It can include extreme measures to enforce order, such as the use of force, arrest, or threat of personal injury. It may employ barriers that alter the space available for occupancy and patterns of group movement.”[1]
Auch wenn die Begrifflichkeiten Crowd Control und Crowd Management oft synonym verwendet werden, sind ihre Bedeutungen doch unterschiedlich.
Während Crowd Management die systematische Planung und Lenkung von Menschenmengen beschreibt, ist Crowd Control möglicherweise nur ein Teil dessen (z.B. das Aufstellen von Barriern im Rahmen einer Einlass- oder Innenraumplanung oder die organisierte Wegeführung von Besucher:innen) oder aber ein Resultat eines Vorfalls (z.B. die Reaktion auf den Versuch des Überwindens von Absperrungen oder das „In-Schach-halten“ einer Gruppe von Personen, die sich den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes widersetzen).
[1] Still, Keith G. (2013): Introduction to Crowd Science. Taylor & Francis Group.
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Durchlasskapazität
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Zuschauerzahl, die in einer festgelegten Zeit sicher eine gegebene Zu- oder Ausgangsbreite eines Raumes passieren kann.
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Ersthelfer/ Ersthelferin
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Person, die nach verbindlichen Richtlinien für die Erste Hilfe ausgebildet ist.
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Erste Hilfe
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Umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln.
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Erdgeschossige Versammlungsstätten
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Gebäude mit nur einem Geschoss ohne Ränge oder Emporen, dessen Fußboden an keiner Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt. Dabei bleiben Geschosse außer Betracht, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen und Einrichtungen dienen.
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Foyer
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Feuerwiderstandsdauer
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Fähigkeit eines Bauteils, für eine definierte Zeitdauer die in einer genormten Feuerwiderstandsprüfung geforderte Standfestigkeit und/oder raumabschließende Wirkung und/oder Wärmedämmung zu erfüllen.
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Großschadensereignis
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Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.
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Großbühne
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In Versammlungsstätten mit einem Bühnenhaus ist eine Großbühne eine Bühne
a.) mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m²,
b.) mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5m über der Bühnenöffnung oder
c.) mit einer Unterbühne.
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Grenzrisiko
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Risiko, vertretbares/tolerierbares. Risiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gültigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird.
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Geiselnahme
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Freiheitsdelikt gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Integrität des Einzelnen.
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Gefahrstoff
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Zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, müssen mit orangen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.
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Gefahrenabwehr (nicht-polizeilich)
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Nichtpolizeilich ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz‑, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe.
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Gefährdung
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Gefahr
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Abstrakte Möglichkeit einer Schädigung aufgrund einer objektiv vorhandenen Gefahrenquelle.
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Individualverkehr (IV)
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Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß (z.B. Fahrrad, Pkw, Motorrad).
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Kritikalität
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Die Kritikalität einer Komponente ist die relative Schwere der vom Ausfall dieser Komponente ausgehenden Konsequenzen für Mensch, Tier und Umwelt und die Leistungserfüllung einer Organisation.
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Kleinlöschgeräte
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Löschgeräte, die nur ein begrenztes Löschvermögen haben, und daher nur zum Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden verwendet werden können. [Bekanntester Vertreter ist der Feuerlöscher. Anm. Thomann]
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Kapazität
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Größte Verkehrsstärke, die ein Verkehrsstrom unter den gegebenen baulichen und verkehrlichen Bedingungen erreichen kann.
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Motorisierter Individualverkehr (MIV)
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Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen motorisierten Verkehrsmitteln (z.B. Pkw, Motorrad).
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Mehrzweckhalle
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Massenanfall von Verletzten (MANV)
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Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann.
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Öffentlicher Verkehr (ÖV)
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Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV)
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Beförderung von Personen im Orts- oder Regionalverkehr mit allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln (z.B.: Bus, U‑Bahn). Anmerkung: In Abgrenzung zum Fernverkehr spricht man vom Nahverkehr, „wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt“.
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Öffentliche Sicherheit
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Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Eigentum der Bürger sowie Funktionsfähigkeit und Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.
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Öffentliche Ordnung
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Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.
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Risikowahrnehmung
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Risikoabschätzung, die weitgehend auf persönlichen Erfahrungen, vermittelten Informationen und intuitiven Einschätzungen beruht, die sich im Verlauf der biologischen und später der kulturellen Evolution herausgebildet haben. Sie umfasst neben den beiden Kategorien Schadensausmaß und Wahrscheinlichkeit andere Risikoeigenschaften, wie etwa die Reversibilität oder die Verteilung.
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Risikomanagement
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Koordinierte Aktivitäten zur Lenkung und Steuerung einer Organisation in Bezug auf Risiken.
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Risikokommunikation
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Interaktiver Prozess, in dem Meinungen und Informationen über Risiken zwischen den Verantwortlichen der Risikobewertung, des Risikomanagements, den Wissenschaftler:innen und anderen beteiligten (Wirtschaft, Verbraucher:innen, Medien und andere interessierte Kreise) ausgetauscht werden. Inhalte sind Fragen der Risikoart, der Vorteile von möglichen Managemententscheidungen und der verbleibenden Unsicherheit.
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Rettungsmittel
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Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes.
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Retten
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Das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.
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Resilienz
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Die Fähigkeit von Mensch, Umwelt, Technik und Organisation mit einer außergewöhnlichen Situation erfolgreich umzugehen.
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Requisiten
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Bewegliche Einrichtungsgegenstände von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu gehören insbesondere Möbel, Leuchten, Bilder und Geschirr.
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Szeneflächen
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Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m² gelten nicht als Szenenflächen.
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Subsidiarität
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Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe nicht ausreichen Aufgaben zu lösen, sollen staatliche Institutionen subsidiär eingreifen. Dabei ist der Hilfe zur Selbsthilfe der Vorrang vor einer unmittelbaren Aufgabenübernahme durch den Staat zu geben.
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Schutzziel
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Angestrebter Zustand von Mensch, Umwelt und Sachwerten, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.
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Schadensstelle
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Schadensgebiet
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Ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können oder dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind.
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Unfall
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Plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen eintretendes Ereignis, das zu einem Schaden an Personen und / oder Sachen führt.
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Vulnerabilität
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Maß für die anzunehmende Schadensanfälligkeit von Mensch, Umwelt und Sachwerten in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis.
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Veranstaltungssicherheit
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Das Thema Sicherheit muss bei Veranstaltungen höchste Priorität haben, sonst drohen den Verantwortlichen ernsthafte Konsequenzen. Klar beschrieben ist dies in einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine zentrale Verpflichtung aufgreift. Hier heißt es:
„Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters.“
Und dennoch: Selbst das beste Sicherheitskonzept kann allumfassende Sicherheit auf Veranstaltungen nicht zu 100 Prozent garantieren. Erst recht nicht auf individueller Ebene, wo bereits ein Fehltritt oder eine sonstige Unachtsamkeit jederzeit zu einem Unfall führen kann.
Worum geht es also wirklich beim Thema Veranstaltungssicherheit? Was ist realistisch? Was angebracht? Fest steht, dass es für die Verantwortlichen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gibt:
(1) Die Besucherinnen und Besucher stehen im Mittelpunkt der Sicherheitsplanungen und müssen davon ausgehen können, dass der Veranstalter alles Notwendige (z. B. genügend Personal) und auch Zumutbare (z. B. Leibesvisitationen) veranlasst hat, um bestmöglichen Publikumsschutz zu erwirken.
(2) Den Verantwortlichen stehen auf dem Weg zu bestmöglicher Veranstaltungssicherheit vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, gepaart natürlich mit einer Reihe von Pflichten. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:
- Prüfung und Befolgung des relevanten Regelwerks.
- Identifizieren möglicher Risiken und geeigneter Gegenmaßnahmen.
- Bestimmung maximaler Besucherzahlen.
- Beantragung behördlicher Genehmigungen.
Zudem geht es natürlich immer um die korrekte Einbindung von Sicherheitskräften der Polizei und der Feuerwehr. Verbindliche Kommunikation und klare Aufgabenverteilungen sind ebenfalls Grundvoraussetzungen, um im weiten Feld der Veranstaltungssicherheit einen guten Job zu machen.
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Veranstaltungsordnungsdienste (VOD)
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Die Planung und Durchführung sicherer Ereignisse hängt auch von der Auswahl des vor Ort tätigen Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) ab. Verantwortlich ist dieser in erster Linie für die Unfallverhütung, verbunden mit Aufgaben, die im weiteren Sinne der Fürsorge und Wohlfahrt der Veranstaltungsgäste dienen.
Um bestmögliche Ergebnisse liefern zu können, müssen Veranstaltungsordnungsdienste nicht nur operativ, sondern auch planerisch mit einbezogen werden. So sind beauftragte VOD im Vorfeld von Veranstaltungen in der Regel an der Erstellung des Sicherheitskonzeptes beteiligt – im Austausch mit dem Veranstalter und den zuständigen Behörden.
Idealerweise werden durch das zielgerichtete Zusammenwirken dieser Akteure komplementäre Einsatzstrategien sichergestellt. Hier einige ausgesuchte Zuständigkeiten der VOD auf operativer Ebene:
- Kartenabriss und ‑kontrolle.
- Platzanweisung, Freihalten von Gängen (Ansprache).
- Aktive Hilfe bei Evakuierungen.
- Bergung hilfsbedürftiger Besucherinnen und Besucher.
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen.
Wichtig: Die Aufgaben der Veranstaltungsordnungsdienste sind nicht gleichzusetzen mit denen des Handlungsfeldes Sicherheitsdienstleistungen (SDL), wo eher Aspekte wie Personen- und Objektschutz im Mittelpunkt stehen. Hier ist klar zu unterscheiden.
Im Übrigen ist es eine zentrale Aufgabe des Forschungsprojektes ProVOD, mehr Wissen über und Grundverständnis für die Arbeit der Veranstaltungsordnungsdienste zu transportieren. An dem Projekt ist das IBIT maßgeblich beteiligt (www.provod.uni-wuppertal.de).
Quellen
- BaSiGo-Glossar
- DIN EN 13200–3 Zuschaueranlagen (Teil 3: Abschrankungen – Anforderungen)
- DIN EN 13200–8 Zuschaueranlagen (Teil 8: Sicherheitsmanagement)
- VDI 4062
- VDI 4062, Blatt 2
- Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)