Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) schreibt vor, dass der Betreiber oder eine dafür beauftragte Veranstaltungsleitung bei laufenden Events ständig anwesend sein muss. Offen bleibt jedoch, welche inhaltlichen Anforderungen und Pflichten damit einhergehen.
Auch zur Art der benötigten Qualifizierung von Veranstaltungsleiter:innen schweigt sich die Verordnung aus. Um hier Klarheit zu schaffen, befasst sich dieses Seminar mit einer Reihe von für die Übernahme dieser Aufgabe wesentlichen Aspekten:
- Rechtliche Grundlagen und Aufgabengebiete
- Aufgabenprofile für die Veranstaltungsleitung (innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches der Muster-Versammlungsstättenverordnung)
- Haftungsfragen und Pflichten
- Kommunikation und interorganisationale Zusammenarbeit
- Notfallplanung
Zu den weiteren Eckpfeilern des Seminars gehört, die Veranstaltungsleitung nicht nur für wichtige Entscheidungen zu wappnen, sondern sie auch als Ansprechpartner für Sicherheitsbehörden zu implementieren. Die Lerninhalte werden unter Zuhilfenahme von Beispielen aus der Praxis gemeinsam erarbeitet.
Das Seminar endet mit einer Abschlussprüfung (Gruppenarbeit sowie schriftliche Wissensabfrage).