Gemäß Musterversammlungsstättenverordnung und DGUV Vorschrift 17 müssen Veranstaltungen von einer verantwortlichen Person geleitet werden.
Die notwendige Qualifikation dieser Person hängt dabei vom Grad der Gefährdung der Veranstaltung ab – für kleinere Veranstaltungen ohne besonderes Gefährdungspotential ist die Anwesenheit einer sogenannten „Aufsichtführenden Person“ (auch „Sachkundige Aufsichtsperson“) ausreichend.
Die Aufsichtführende Person muss dabei in eine Organisationsstruktur eingebunden sein, die sicherstellt, dass potentielle Gefährdungen erkannt werden können und dass die Aufsichtführende Person nur solche Veranstaltungen leitet, von deren Art & Ablauf keine Gefährdungen ausgehen.
Sollten Sie Fragen haben bzgl. der Implementierung eines Systems, in dem Veranstaltungen durch eine Aufsichtführende Person betreut werden, sprechen Sie gerne mit uns.
Unser Qualifizierungsangebot für die Aufsichtführende Person vermittelt zwei für die Übernahme der Tätigkeit zentrale Inhalte: Geklärt werden einerseits rechtliche Grundlagen und andererseits praktische Herausforderungen, denen sich eine Aufsichtführende Person zu stellen hat.
Für komplexere Veranstaltungsstätten bzw. Veranstaltungen empfehlen wir unseren Zertifikatskurs Veranstaltungsleitung für Events– Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Erfordernisse.