Basiskurs
Beschreibung
Gemäß Musterversammlungsstättenverordnung und DGUV Vorschrift 17 müssen Veranstaltungen von einer verantwortlichen Person geleitet werden.
Die notwendige Qualifikation dieser Person hängt dabei vom Grad der Gefährdung der Veranstaltung ab – für kleinere Veranstaltungen ohne besonderes Gefährdungspotential ist die Anwesenheit einer sogenannten „Aufsichtführenden Person“ (auch „Sachkundige Aufsichtsperson”) ausreichend.
Die Aufsichtführende Person muss dabei in eine Organisationsstruktur eingebunden sein, die sicherstellt, dass potentielle Gefährdungen erkannt werden können und dass die Aufsichtführende Person nur solche Veranstaltungen leitet, von deren Art & Ablauf keine Gefährdungen ausgehen.
Solltet Ihr Fragen haben bzgl. der Implementierung eines Systems, in dem Veranstaltungen durch eine Aufsichtführende Person betreut werden, sprecht gerne mit uns.
Unser Qualifizierungsangebot für die Aufsichtführende Person vermittelt zwei für die Übernahme der Tätigkeit zentrale Inhalte: Geklärt werden einerseits rechtliche Grundlagen und andererseits praktische Herausforderungen, denen sich eine Aufsichtführende Person zu stellen hat.
Für komplexere Veranstaltungsstätten bzw. Veranstaltungen empfehlen wir unseren Zertifikatskurs Veranstaltungsleitung für Events. Sprecht uns gerne an, wir beraten Euch in Bezug auf Ihre Erfordernisse.
Themen
- Die Arbeit als Aufsicht führende Person
- Grundlagen der Musterversammlungsstättenverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17
- Pflichten der Verantwortlichen
- Grundlagen Brandschutz & Gefährdungsanalysen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen & Unterweisungen
Zielgruppe
- Hausmeister:innen von Schulen, Bürgerhäusern, öffentlichen Gebäuden
- Lehrer:innen von Schulen
- Vereine etc. , die selbst kleinere Veranstaltungen planen und / oder durchführen
Auffrischungskurs
Beschreibung
Grundsätzlich raten wir bei all unseren Themen zu einer regelmäßigen Auffrischung: weil sich die Themen ändern und/oder der Kontext. Weil wir Erfahrungen gemacht haben, die wir nutzen oder auf die wir reagieren sollten.
Bei Kursen, für die wir Zertifikate ausstellen, die einen Wissenstand bescheinigen, empfehlen wir allen Absolvent:innen eine jährliche Auffrischung. Zum einen orientieren wir uns dabei an der aus dem Arbeitsschutz bekannten Pflicht zur jährlichen Unterweisung, zum anderen sehen wir natürlich, wie viel sich ändert und wie wichtig auch ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch in Bezug auf die Ausübung der Position bzw. Funktion ist. Für unsere Auffrischungskurse bedeutet dies zum einen, dass sie eine Mischung aus Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch sind und zum anderen, dass wir sie so preiswert wie möglich anbieten, um möglichst viele Menschen zu motivieren, daran teilzunehmen.
Es gibt keine formelle Verpflichtung, auf die wir uns beziehen – aber wir hoffen, dass die Absolvent:innen unserer Kurse klug, interessiert und neugierig genug sind, um unsere Begeisterung für eine „Auffrischung“ zu teilen.
Themen
- Wissensvermittlung: Was hat sich geändert? Was ist neu?
- Erfahrungsaustausch
- Schriftlicher Abschlusstest
- Zusammenfassung und Feedback-Runde
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an diejenigen, die die Rolle als Aufsichtführende Person auf Veranstaltungen ausüben und bereits einen Kurs zum Thema absolviert haben.