Rechtsanwalt Volker Löhr ist seit vielen Jahren als spezialisierter Jurist im Bereich des Veranstaltungs- und Sicherheitsrechts tätig. Von seinem Kanzleisitz in Bonn aus berät er bundesweit öffentliche und private Auftraggeber, Veranstalter, Sicherheitsdienstleister sowie Behörden in allen Fragen rund um Haftung, Genehmigung und Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen sicherheitsrelevanter Maßnahmen, etwa im Zusammenhang mit Zufahrts- und Objektschutz, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten, Sicherheitskonzepten sowie der Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern, Kommunen und Polizei.
Volker Löhr ist Verfasser des Kommentars zur Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und gilt als ausgewiesener Experte für die rechtlichen Grundlagen und praktischen Anwendungsfragen der Veranstaltungsstättenverordnung in Deutschland. Seine jurischen Analysen und praxisnahen Auslegungen sind in der Fachwelt vielfach anerkannt und prägen die Diskussion um eine sichere und rechtskonforme Durchführung von Veranstaltungen maßgeblich.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er regelmäßig als Referent, Fachautor und Dozent tätig – unter anderem im Rahmen von Fachkonferenzen und Weiterbildungen zur Veranstaltungssicherheit. Durch seine langjährige Praxis an der Schnittstelle von Recht, Verwaltung und operativer Sicherheitsplanung verfügt er über tiefgehende Einblicke in die Herausforderungen und rechtlichen Grauzonen, die in der täglichen Veranstaltungspraxis immer wieder auftreten.