Bildung, Beratung, Forschung für die Sicherheit von Menschen in Menschenmengen

HomeAGB

AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

Prä­am­bel & Anbie­ter­kenn­zeich­nung

Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) regeln den Ver­kauf von Pro­duk­ten (Waren) und Dienst­leis­tun­gen durch die IBIT GmbH, ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer: Ralf Zim­me, Brei­te Str. 38, 53111 Bonn, ein­ge­tra­gen im Han­dels­re­gis­ter des Amts­ge­richts Bonn unter HRB 19223, Tele­fon: +49 (0)228 / 42 99 26 90, E‑Mail: impressum@ibit.eu (im Fol­gen­den „Anbie­ter“ oder „IBIT“ genannt).

§ 1 Anwen­dungs­be­reich & Gel­tungs­be­reich

(1) Die­se AGB gel­ten für sämt­li­che Ver­trä­ge, die zwi­schen dem Anbie­ter und sei­nen Ver­trags­part­nern – nach­fol­gend als „Teil­neh­mer“, „Käu­fer“ oder „Auf­trag­ge­ber“ bezeich­net – geschlos­sen wer­den. Sie umfas­sen sowohl Pri­vat­kun­den (Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 BGB) als auch Geschäfts­kun­den (Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB). 

(2) Der Ein­be­zie­hung von abwei­chen­den oder ent­ge­gen­ste­hen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird aus­drück­lich wider­spro­chen, es sei denn, IBIT stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zu. 

(3) Der Umfang der ange­bo­te­nen Pro­duk­te (Waren) umfasst: das Hand­buch sowie etwa­ige wei­te­re phy­si­sche oder digi­ta­le Publi­ka­tio­nen. 

(4) Der Umfang der ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen umfasst: Semi­na­re, Work­shops, Trai­nings, die Fach­ta­gung, sämt­li­che Bera­tungs­leis­tun­gen sowie Inhouse-Schu­lun­gen.

§ 2 Ver­trags­ab­schluss (Online-Shop & Off­line-Buchun­gen)

(1) Ver­trags­part­ner ist die IBIT GmbH, Brei­te Str. 38, 53111 Bonn. Die Ver­trags- und Ver­hand­lungs­spra­che ist Deutsch. 

(2) Das Ange­bot im Online-Shop unter https://ibit.eu/ rich­tet sich aus­schließ­lich an Kun­den mit einer Lie­fer- bzw. Rech­nungs­an­schrift inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Der Kun­de muss min­des­tens 18 Jah­re alt sein. 

(3) Die Prä­sen­ta­ti­on der Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen im Online-Shop stellt kein recht­lich bin­den­des Ange­bot dar, son­dern eine unver­bind­li­che Auf­for­de­rung zur Abga­be einer Bestel­lung (Invi­ta­tio ad offe­ren­dum). 

(4) Der Kun­de gibt ein ver­bind­li­ches Ange­bot ab, indem er den Online-Bestell­pro­zess durch­läuft und am Ende den But­ton „Jetzt kau­fen“ (oder „Zah­lungs­pflich­tig buchen“) anklickt. Der Ein­gang der Bestel­lung wird durch eine auto­ma­ti­sche E‑Mail bestä­tigt; die­se stellt noch kei­ne Annah­me des Ange­bots dar. 

(5) Der Kauf­ver­trag kommt erst durch eine aus­drück­li­che Annah­me­be­stä­ti­gung per E‑Mail sei­tens IBIT, durch den Ver­sand der Ware oder durch die Bereitstellung/Erbringung der Dienst­leis­tung zustan­de. Bei Ver­trä­gen, die außer­halb des Online-Shops (z. B. Inhouse-Schu­lun­gen oder Bera­tungs­leis­tun­gen) per indi­vi­du­el­lem Ange­bot geschlos­sen wer­den, kommt der Ver­trag durch schrift­li­che Bestä­ti­gung oder beid­sei­ti­ge Unter­zeich­nung des Ver­tra­ges zustan­de. 

(6) Bestel­lun­gen, die haus­halts­üb­li­che Men­gen über­schrei­ten, bedür­fen der aus­drück­li­chen Zustim­mung des Anbie­ters. 

(7) Die Bestell­da­ten wer­den nach Ver­trags­schluss gespei­chert und kön­nen bei Online-Käu­fen im Kun­den-Log­in ein­ge­se­hen wer­den. Der Kun­de erklärt sich damit ein­ver­stan­den, Rech­nun­gen aus­schließ­lich elek­tro­nisch (per E‑Mail oder im Kun­den­kon­to bereit­ge­stellt) zu erhal­ten.

 

§ 3 Prei­se, Ver­sand­kos­ten und Zah­lungs­be­din­gun­gen

(1) Alle im Online-Shop ange­ge­be­nen Prei­se ent­hal­ten die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er, sofern nicht aus­drück­lich anders ange­ge­ben (z. B. bei rei­nen B2B-Ange­bo­ten). Die Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich etwa­iger Ver­sand­kos­ten, sofern nicht anders aus­ge­wie­sen.

(2) Soll­te ein Pro­dukt im Online-Shop ver­se­hent­lich mit einem offen­sicht­lich fal­schen Preis aus­ge­zeich­net sein, kon­tak­tiert IBIT den Kun­den vor Versand/Durchführung. Der Kun­de kann wäh­len, ob er zum kor­rek­ten Preis kau­fen oder stor­nie­ren möch­te. Bei einem offen­sicht­lich zu nied­ri­gen Preis behält sich IBIT das Recht vor, den Ver­trag anzu­fech­ten.

(3) Dem Kun­den ste­hen die im Online-Shop ange­ge­be­nen Zah­lungs­me­tho­den (abge­wi­ckelt über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Mol­lie, z. B. Pay­Pal, Kre­dit­kar­te, Apple Pay, Goog­le Pay) sowie die Zah­lung per Vor­kas­se (Über­wei­sung) zur Ver­fü­gung.

(4) Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten:

  • Vor­kas­se (Über­wei­sung): Der voll­stän­di­ge Rech­nungs­be­trag ist inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen nach Bestell­ein­gang auf das ange­ge­be­ne Kon­to zu über­wei­sen. Der Ver­sand von Waren bzw. die fina­le Platz­re­ser­vie­rung bei Semi­na­ren erfolgt nach Zah­lungs­ein­gang. Bei sehr kurz­fris­ti­gen Anmel­dun­gen ist ein Zah­lungs­nach­weis am Semi­nar­tag vor­zu­le­gen.
  • Pay­Pal / Kre­dit­kar­te / Apple Pay / Goog­le Pay: Die Belas­tung bzw. Zah­lungs­ab­wick­lung erfolgt unmit­tel­bar mit der Auto­ri­sie­rung durch den Kun­den im Bestell­pro­zess.

(5) Rech­nun­gen sind sofort nach Erhalt, spä­tes­tens bis zum ange­ge­be­nen Ter­min, fäl­lig. Teil­rech­nun­gen sind zuläs­sig. Rech­nungs­be­an­stan­dun­gen sind inner­halb von 14 Tagen schrift­lich mit­zu­tei­len. Bei Zah­lungs­ver­zug gel­ten die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen.

§ 4 Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung von Semi­na­ren, Work­shops und Trai­nings

(1) Die Teil­neh­mer­zahl für Ver­an­stal­tun­gen ist begrenzt. Semi­na­re fin­den nur bei Errei­chen einer fest­ge­leg­ten Min­dest­teil­neh­mer­zahl statt. Bei Absa­ge einer Ver­an­stal­tung durch IBIT (z. B. wegen Nicht­er­rei­chens der Min­dest­teil­neh­mer­zahl oder Erkran­kung von Dozent:innen) wird ein Ersatz­ter­min benannt. Wird die­ser abge­lehnt, wer­den bereits gezahl­te Gebüh­ren voll­stän­dig zurück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht.

(2) Programm‑, Ter­min- und Orts­än­de­run­gen blei­ben im Rah­men des Zumut­ba­ren vor­be­hal­ten. Teil­neh­men­de erhal­ten Schu­lungs­un­ter­la­gen sowie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung bzw. ein Zer­ti­fi­kat (bei bestan­de­ner Prü­fung). In der Gebühr ganz­tä­gi­ger Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen sind Pau­sen­ge­trän­ke und Mit­tag­essen ent­hal­ten.

§ 5 Rück­tritt und Stor­nie­rung von Semi­na­ren durch den Kun­den

(1) Ein Rück­tritt (Stor­nie­rung) von einer ver­bind­li­chen Semi­nar- oder Kurs­bu­chung muss in Schrift­form (per Post oder E‑Mail) erfol­gen. Maß­geb­lich ist der Ein­gang des Rück­tritts bei IBIT.

(2) Es gel­ten – vor­be­halt­lich eines bestehen­den gesetz­li­chen Wider­rufs­rechts für Ver­brau­cher – fol­gen­de Stor­nie­rungs­ge­büh­ren:

  • Bis 4 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: kos­ten­frei mög­lich.
  • Bis 2 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 50 % der ver­ein­bar­ten Gebüh­ren (zzgl. MwSt.).
  • Ab 2 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn oder bei Nicht­er­schei­nen: 100 % der ver­ein­bar­ten Gebüh­ren (zzgl. MwSt.). 

(3) Bei nicht recht­zei­ti­ger Zah­lung des Rech­nungs­be­tra­ges behält sich IBIT das Recht vor, den Platz über die War­te­lis­te ander­wei­tig zu ver­ge­ben. Die Pflicht zur Zah­lung der Stor­no­ge­bühr bleibt davon unbe­rührt.

§ 6 Lie­fe­rung, Ver­sand und Eigen­tums­vor­be­halt (für Waren / Hand­bü­cher)

(1) Die Lie­fer­zeit für Hand­bü­cher beträgt, sofern beim Ange­bot nicht anders ange­ge­ben, vor­aus­sicht­lich 10 Werk­ta­ge inner­halb Deutsch­lands. Die Lie­fe­rung erfolgt nach Zah­lungs­ein­gang (bei Vor­kas­se) bzw. nach Ver­trags­schluss (bei Online-Zah­lungs­ar­ten).

(2) Soll­ten bestell­te Waren dau­er­haft nicht ver­füg­bar sein, wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert und bereits geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den erstat­tet. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig, soweit sie dem Kun­den zumut­bar sind; zusätz­li­che Ver­sand­kos­ten ent­ste­hen hier­bei nur bei aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung.

(3) Eigen­tums­vor­be­halt: Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses im Eigen­tum der IBIT GmbH. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die Ware wäh­rend des Eigen­tums­vor­be­halts pfleg­lich zu behan­deln und Pfän­dun­gen oder Zugrif­fe Drit­ter unver­züg­lich schrift­lich zu mel­den.

(4) Der Kun­de kann sei­ne Waren­be­stel­lung bis zum Ver­sand kos­ten­frei stor­nie­ren. Nach dem Ver­sand ist eine Stor­nie­rung nur im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher mög­lich.

§ 7 Trans­port­schä­den (Gilt nur für Waren­lie­fe­run­gen)

(1) Erhält der Kun­de Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den, wird gebe­ten, die­se Feh­ler sofort beim Zustel­ler zu rekla­mie­ren und unver­züg­lich Kon­takt mit IBIT auf­zu­neh­men.

(2) Die Ver­säu­mung einer Rekla­ma­ti­on oder Kon­takt­auf­nah­me hat für die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te von Ver­brau­chern kei­ner­lei Kon­se­quen­zen. Sie hilft dem Anbie­ter jedoch, eige­ne Ansprü­che gegen­über dem Fracht­füh­rer bzw. der Trans­port­ver­si­che­rung gel­tend machen zu kön­nen.

§ 8 Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen & Mit­wir­kungs­pflich­ten

(1) Gegen­stand von Bera­tun­gen, Inhouse-Schu­lun­gen oder Semi­na­ren ist die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Leis­tung nach den aner­kann­ten Regeln der Wis­sen­schaft, Tech­nik und Gesetz­ge­bung, nicht jedoch ein bestimm­ter wirt­schaft­li­cher oder per­sön­li­cher Erfolg.

(2) Der Auf­trag­ge­ber bzw. Teil­neh­mer unter­stützt IBIT bei der Leis­tungs­er­brin­gung, ins­be­son­de­re durch die recht­zei­ti­ge Bereit­stel­lung not­wen­di­ger Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen, Räum­lich­kei­ten und tech­ni­scher Vor­aus­set­zun­gen. Die­se Mit­wir­kungs­pflich­ten gel­ten als ver­trag­li­che Haupt­leis­tungs­pflich­ten.

(3) Von IBIT ein­ge­setz­te Dozent:innen und Berater:innen han­deln aus­schließ­lich im Namen von IBIT. Fol­ge- oder Zusatz­auf­trä­ge sind zwin­gend über IBIT abzu­wi­ckeln.

§ 9 Gewähr­leis­tung

(1) Für Pri­vat­kun­den (Ver­brau­cher): Es gel­ten die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te. Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt zwei Jah­re ab Lie­fe­rung der Ware bzw. Erbrin­gung der Dienst­leis­tung.

(2) Für Geschäfts­kun­den (Unter­neh­mer): Ist der Kun­de kein Ver­brau­cher, wird ein Man­gel nach Wahl von IBIT durch Neu­lie­fe­rung oder Nach­bes­se­rung beho­ben. Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che wird bei Unter­neh­mern auf ein Jahr ab Lie­fe­rung bzw. Abnah­me ver­kürzt. Die­se Beschrän­kung gilt aus­drück­lich nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit sowie bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit.

§ 10 Haf­tung

(1) IBIT haf­tet unbe­schränkt bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, bei arg­lis­ti­gem Ver­schwei­gen von Män­geln sowie für Schä­den aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

(2) Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet IBIT nur bei der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht (Kar­di­nal­pflicht). Eine Kar­di­nal­pflicht ist eine Pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

(3) Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt. Die Haf­tung ist in die­sen Fäl­len auf maxi­mal fol­gen­de Sum­men begrenzt:

  • 500.000 € für Per­so­nen- und Sach­schä­den
  • 125.000 € für Ver­mö­gens­schä­den

(4) Im Fal­le eines rei­nen Lie­fer­ver­zu­ges bei Waren beträgt die maxi­ma­le Haf­tung bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit 5 % des Auf­trags­wer­tes. Eine Haf­tung für unvor­her­seh­ba­re Fol­ge­schä­den, ent­gan­ge­nen Gewinn oder sons­ti­ge mit­tel­ba­re Schä­den ist bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit aus­ge­schlos­sen.

(5) Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten sinn­ge­mäß auch für die Ange­stell­ten, gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von IBIT. Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt unbe­rührt.

§ 11 Urhe­ber­recht, Geheim­hal­tung und Bild­rech­te

(1) Alle vom Anbie­ter erstell­ten Unter­la­gen, Hand­bü­cher, Ergeb­nis­se und Schu­lungs­ma­te­ria­li­en unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung, Wei­ter­ga­be an Drit­te oder Ver­öf­fent­li­chung ist nur mit aus­drück­li­cher schrift­li­cher Geneh­mi­gung von IBIT erlaubt.

(2) IBIT ver­pflich­tet sich zur strik­ten Ver­trau­lich­keit über alle im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung bekannt gewor­de­nen geschäft­li­chen Infor­ma­tio­nen des Auf­trag­ge­bers.

(3) Mit der Anmel­dung erklä­ren sich Teil­neh­men­de ein­ver­stan­den, dass wäh­rend der Ver­an­stal­tun­gen erstell­te Bild- und Ton­auf­nah­men zu IBIT-eige­nen Doku­men­ta­ti­ons- und Wer­be­zwe­cken ver­wen­det wer­den dür­fen. Der Nut­zung kann jeder­zeit schrift­lich wider­spro­chen wer­den.

§ 12 Auf­rech­nung und Zurück­be­hal­tungs­recht

(1) Der Kun­de ist zur Auf­rech­nung nur berech­tigt, wenn sei­ne Gegen­for­de­rung rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder vom Anbie­ter unbe­strit­ten ist.

(2) Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Kun­de nur aus­üben, soweit sei­ne Gegen­for­de­rung auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

§ 13 Online-Streit­bei­le­gung (OS) und Ver­brau­cher­schlich­tung

(1) Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreich­bar ist.

(2) Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le ist der Anbie­ter weder ver­pflich­tet noch bereit. IBIT ist jedoch stets bemüht, even­tu­el­le Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten ein­ver­nehm­lich direkt mit dem Kun­den zu klä­ren.

§ 14 Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts (CISG). Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

(2) Sofern es sich beim Kun­den um einen Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder um ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen han­delt, ist der Erfül­lungs­ort und aus­schließ­li­che Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag Bonn.

(3) Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt (Sal­va­to­ri­sche Klau­sel). Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tre­ten die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.

×