IBIT Glossar

Großbühne

In Versammlungsstätten mit einem Bühnenhaus ist eine Großbühne eine Bühne
a.) mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m²,
b.) mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5m über der Bühnenöffnung oder
c.) mit einer Unterbühne.


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