IBIT Glossar

Veranstaltungssicherheit

Das Thema Sicherheit muss bei Veranstaltungen höchste Priorität haben, sonst drohen den Verantwortlichen ernsthafte Konsequenzen. Klar beschrieben ist dies in einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine zentrale Verpflichtung aufgreift. Hier heißt es:

„Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters.“

Und dennoch: Selbst das beste Sicherheitskonzept kann allumfassende Sicherheit auf Veranstaltungen nicht zu 100 Prozent garantieren. Erst recht nicht auf individueller Ebene, wo bereits ein Fehltritt oder eine sonstige Unachtsamkeit jederzeit zu einem Unfall führen kann.

Worum geht es also wirklich beim Thema Veranstaltungssicherheit? Was ist realistisch? Was angebracht? Fest steht, dass es für die Verantwortlichen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gibt:

(1) Die Besucherinnen und Besucher stehen im Mittelpunkt der Sicherheitsplanungen und müssen davon ausgehen können, dass der Veranstalter alles Notwendige (z. B. genügend Personal) und auch Zumutbare (z. B. Leibesvisitationen) veranlasst hat, um bestmöglichen Publikumsschutz zu erwirken.

(2) Den Verantwortlichen stehen auf dem Weg zu bestmöglicher Veranstaltungssicherheit vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, gepaart natürlich mit einer Reihe von Pflichten. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:

  • Prüfung und Befolgung des relevanten Regelwerks.
  • Identifizieren möglicher Risiken und geeigneter Gegenmaßnahmen.
  • Bestimmung maximaler Besucherzahlen.
  • Beantragung behördlicher Genehmigungen.

Zudem geht es natürlich immer um die korrekte Einbindung von Sicherheitskräften der Polizei und der Feuerwehr. Verbindliche Kommunikation und klare Aufgabenverteilungen sind ebenfalls Grundvoraussetzungen, um im weiten Feld der Veranstaltungssicherheit einen guten Job zu machen.