IBIT Glossar

Gefahrenabwehr (nicht-polizeilich)

Nichtpolizeilich ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe.


Quelle 1