Nichtpolizeilich ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe.
IBIT Glossar