IBIT SEMINAR

Zertifikatskurs: Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten

Aufsichtsführende Personen in Versammlungsstätten sind dafür zuständig, die Sicherheit und den Schutz der Besucher auf Veranstaltungen mit geringerem Gefährdungspotenzial zu gewährleisten. Ob Hochzeiten, Vereinsfeiern oder Schulveranstaltungen – als leitende Aufsicht erkennen Sie potenzielle Gefahrenquellen und reagieren bei Gefahrensituationen gemäß den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung (VStattVO) sowie den geltenden Arbeitsschutzvorschriften (DGUV 17/18).

Mit der Teilnahme am IBIT Seminar „Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“ erhalten Sie die notwendige Qualifikation, um Veranstaltungen sicher durchzuführen und zu betreuen, Gefahren zu erkennen und auf Sicherheitsmängel adäquat zu reagieren.

Seminar Termine

Wir teilen Ihnen mit, wenn es einen passenden Termin gibt.

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USP / Vorteile

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Qualifikation

Mit dem IBIT-Seminar erhalten Sie die Qualifikation, um Veranstaltungen sicher durchzuführen und auf Gefahren und Sicherheitsmängel adäquat reagieren zu können.

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Gesetzliche Verordnung

Mit der Zertifizierung durch das IBIT-Seminar sind Sie gemäß Musterversammlungsstättenverordnung und DGUV Vorschrift 17 als qualifizierte „Aufsichtsführende Person“ dazu ermächtigt, kleinere Veranstaltungen ohne besonderes Gefährdungspotential zu leiten.

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Rechtliche Grundlagen

Lernen Sie die wichtigen Grundlagen der Musterversammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 17) kennen sowie die geltenden Vorschriften für Brandschutz und Gefährdungsanalysen, um geeignete Schutzmaßnahmen und Unterweisungen zu erstellen.

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Bildung

Bei uns sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Unser Anspruch ist, Best-Practice-Lösungen genauso wie druckfrische Forschungsergebnisse in den zu vermittelnden Inhalten zu berücksichtigen. Unsere Seminare werden interdisziplinär von unseren Experten zusammengestellt.

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Beratung

Bei uns erhalten Sie nicht nur das Wissen und die Qualifizierung, sondern auch eine individuelle Beratung hinsichtlich Lösungen, die genau auf Ihre Begebenheiten abgestimmt sind.

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Das IBIT

Wir sind Ihr Experte für die  Planung und das Management von Ereignissen mit hohem Personenaufkommen stellen bedeutende Anforderungen an die Kompetenz aller Beteiligten und vermitteln die notwendigen Kompetenzen.

Beschreibung

Aufsichtführende Person in Versammlungsstätten

Gemäß Musterversammlungsstättenverordnung und DGUV Vorschrift 17 müssen Veranstaltungen von einer verantwortlichen Person geleitet werden, welche für die Besuchersicherheit verantwortlich ist. Die notwendige Qualifikation dieser Person hängt dabei vom Grad der Gefährdung der Veranstaltung ab. Handelt es sich um eine Veranstaltung mit hohem Gefährdungspotenzial, unterstützt die Aufsichtsführende Person die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.

Für kleinere Veranstaltungen ohne besonderes Gefährdungspotential ist die Anwesenheit einer sogenannten „Aufsichtführenden Person“ ausreichend. Die Aufsichtführende Person muss dabei in eine Organisationsstruktur eingebunden sein, die sicherstellt, dass potentielle Gefährdungen erkannt werden können und dass die Aufsichtführende Person nur solche Veranstaltungen leitet, von deren Art und Ablauf keine Gefährdungen ausgehen.

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Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten

Unser Qualifizierungsangebot für die Aufsichtführende Person vermittelt zwei für die Übernahme der Tätigkeit zentrale Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Praktische Herausforderungen, denen sich eine Aufsichtführende Person zu stellen hat

Für komplexere Veranstaltungsstätten und Veranstaltungen empfehlen wir unseren Zertifikatskurs Veranstaltungsleitung für Events. Unser Kursangebot vermittelt auch hierbei zum einen die rechtliche Grundlagen und zum anderen praktische Herausforderungen, denen sich eine Aufsicht führende Person fachmännisch zu stellen hat.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Vertreter der Betreiber von Versammlungsstätten und Gebäuden mit Versammlungsräumen (z.B. Schulaulen), in denen Veranstaltungen mit geringem Gefährdungspotential stattfinden:

  • Hausmeister:innen von Schulen, Bürgerhäusern, öffentlichen Gebäuden
  • Lehrer:innen von Schulen
  • Vereine etc., die selbst kleinere Veranstaltungen planen und / oder durchführen

Inhalte / Überblick

  • Die Arbeit als Aufsicht führende Person
  • Grundlagen der Musterversammlungsstättenverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 17)
  • Pflichten der Verantwortlichen
  • Grundlagen Brandschutz & Gefährdungsanalysen
  • Erarbeitung von Schutzmaßnahmen & Unterweisungen

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