Aufsichtsführende Personen in Versammlungsstätten sind dafür zuständig, die Sicherheit und den Schutz der Besucher auf Veranstaltungen mit geringerem Gefährdungspotenzial zu gewährleisten. Ob Hochzeiten, Vereinsfeiern oder Schulveranstaltungen – als leitende Aufsicht erkennen Sie potenzielle Gefahrenquellen und reagieren bei Gefahrensituationen gemäß den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung (VStattVO) sowie den geltenden Arbeitsschutzvorschriften (DGUV 17/18).
Mit der Teilnahme am IBIT Seminar „Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“ erhalten Sie die notwendige Qualifikation, um Veranstaltungen sicher durchzuführen und zu betreuen, Gefahren zu erkennen und auf Sicherheitsmängel adäquat zu reagieren.