AGB

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AGB IBIT GmbH  – BILDUNG, BERATUNG, FORSCHUNG FÜR DIE SICHERHEIT VON MENSCHENMENGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Seminare, Workshops, Trainings, die Fachtagung, sämtliche Beratungsleistungen sowie Inhouse-Schulungen des (IBIT), Bonn – im Folgenden genannt Leistung.

Vertragspartner der IBIT GmbH werden im Folgenden als Teilnehmer oder Auftraggeber bezeichnet. Vertragspartner der Auftraggeber/Teilnehmer ist die IBIT GmbH (im Folgenden genannt IBIT).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für die von IBIT angebotenen und durchgeführten Seminare, Workshops, Trainings, die Fachtagung, sämtliche Beratungsleistungen sowie Inhouse-Schulungen. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

1.2. Alle Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB durchgeführt. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Hierbei kommt es nicht darauf an, welche Bedingungen datumsmäßig zuletzt gestellt wurden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IBIT.

2. Organisation der Seminare, Workshops und Trainings

2.1 Um eine möglichst hohe Qualität der Seminare zu erreichen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Seminare finden nur bei Erreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl statt. Die Teilnahmegebühr wird bei Nichtstattfinden zurückerstattet.

2.2. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat, sofern die Veranstaltung mit einer bestandenen Prüfung endet.

2.3. In der Teilnahmegebühr für ganztägige Seminare, Workshops oder Trainings sind die Pausengetränke und das Mittagessen enthalten.

2.4. Änderungen von Terminen, Inhalten und Veranstaltungsorten sind möglich. Aus organisatorischen Gründen können Programmänderungen möglich sein.

2.5. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, eine Anreiseinformation sowie einen Zeitplan. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung bzw. wenn die Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt wurde, wird die Bezahlung trotzdem fällig.

2.6. Zur Absage der vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber / Teilnehmer siehe 2.7.

2.7. Bei einer Absage der Veranstaltung durch IBIT wird den angemeldeten Personen ein Ausweichtermin benannt. Wird dieser abgelehnt, werden die schon gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 Änderungen im Ablauf oder Programm behalten wir uns vor.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1. IBIT stellt dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung entsprechend Nummer 2 dieser AGB und den vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Rechnung.

3.2. Teilrechnungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein; der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die Leistung damit vollständig abgerechnet ist.

3.3. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Bei späterer Zahlung werden für den offenen Rechnungsbetrag die jeweils gültigen Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte gem. BGB § 13 bzw. Handelsgeschäfte gem. HGB § 343 (1) für den Zeitraum zwischen Fälligkeit der Zahlung und Geldeingang in Rechnung gestellt.

3.4.  Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Falls die Anmeldung kurzfristig erfolgt, muss eine bestätigte Kopie des Überweisungsträgers am Seminartag vorgelegt werden.

3.5. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt. Hierüber wird regelmäßig eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

3.6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

3.8. Rücktritt: Bis vier Wochen vor Leistungsbeginn oder Beginn der Leistungserbringung ist ein schriftlicher Rücktritt kostenfrei möglich. Der Rücktritt bleibt bis zum Beginn der Leistung kostenfrei, falls ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder der Platz über die Warteliste des IBIT nachbesetzt wird. Ist dies nicht der Fall, werden ab 4 Wochen vor Beginn der Leistung 50% der Gebühren (zzgl. 19% USt.), ab 2 Wochen vor Beginn der Leistung 100% der Gebühren (zzgl. 19% USt.) fällig. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs des Rücktritts. Bei kurzfristigen Anmeldungen verändern sich die Fristen gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Platz durch Interessierte der Warteliste besetzt werden.

4. Erbringung der Leistung

4.1. Gegenstand der Vereinbarung ist die vereinbarte Leistung und nicht ein Erfolg. IBIT erbringt die Leistung nach den jeweiligen anerkannten Regeln der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung durch. Unsere Referenten tragen in mündlicher und schriftlicher Form ihr Fachwissen und zum Teil auch ihre persönliche Meinung vor. Trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung kann IBIT keine Haftung für die Umsetzung der Inhalte oder den daraus resultierenden Konsequenzen übernehmen.

4.2. Der Umfang der Leistung wird bei dessen Erteilung zwischen Auftraggeber/Teilnehmer und IBIT schriftlich festgelegt. Änderungen sind vor Ausführung zu vereinbaren und zu bestätigen. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat das Recht, vor einer entsprechenden Vereinbarung vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht zuzumuten ist.

4.3. Nebenabreden und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des IBIT oder von ihm beauftragten Dritten sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

4.4. Die von IBIT beauftragten Dozenten handeln während der Erbringung der Leistung ausschließlich im Auftrag und im Namen des IBIT. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit eingesetzten Dozenten sind ausschließlich über das IBIT  abzuschließen.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1. Die für Gewährleistung für die Leistungen des IBIT umfasst nur die in diesen AGB beschriebenen oder anderweitig schriftlich vereinbarten Leistungen.

5.2. Die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, wozu auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, innerhalb einer angemessenen Frist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber/Teilnehmer zur Minderung berechtigt.

5.3. Beruht der Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem vom IBIT zu vertretenden Umstand, so haftet sie für einen dem Auftraggeber/Teilnehmer hieraus entstehenden Schaden bei nur fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von EUR 500.000 für Personen- und Sachschäden sowie EUR 125.000 für Vermögensschäden. Gleiches gilt für Aufwendungsersatzansprüche gem. §633 Abs.2 Satz 2 i.V.m. §476a BGB. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

5.4. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 5.2 und 5.3 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des IBIT sowie der von ihm beauftragten Dritten.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Teilnehmers

6.1. Bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen unterstützt der Auftraggeber/Teilnehmer IBIT in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt ihm – sofern vereinbart – die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen zur Verfügung.

6.2. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Teilnehmers stellen Hauptleistungspflichten dar.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die dem IBIT zur Einsicht überlassen oder für die Erbringung von Leistungen übergeben werden, darf IBIT Abschriften für ihre Akten anfertigen.

7.2. IBIT verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr durch die Erbringung der Leistung zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber/Teilnehmer und den Leistungsgegenstand beziehen.

7.3. An den vom IBIT erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc., behält sich IBIT die Urheberrechte ausdrücklich vor. Veranstaltungsunterlagen, oder Teile davon, dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht reproduziert werden. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.

7.4. IBIT ist berechtigt, Daten des Auftraggebers/Teilnehmers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des jeweils aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

7.5 Mit der Erklärung der Teilnahmeabsicht bzw. der Buchung einer IBIT Veranstaltung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltungen gemacht werden, zu IBIT-eigenen Dokumentations- und Werbezwecken gespeichert und verwendet werden dürfen. Der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.

8. Sonstiges

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind abbedungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Bonn.